Heimatverein Sehlde/Leine e.V. 


Lieber Gast und Leser, 
der Sehlder Seite


Wir begrüßen seit den 17.11.2023 auch den neuen Edeka Markt in Elze als neuen Sponsor unserer Heimatvereinsseite


  Wir danken auch unseren "Sponsoren"  KöhlerBöllersen Elze, Reifen Mai Gronau, die Mühlenapotheke Elze und den neuen Edeka Markt in Elze, die uns auch 2023/ 2024 bei  dieser Seite unterstützen
  Danke,
 die Redaktion

Alle Angaben, dieser Seiten, sind ohne Gewähr


Das Jahr 2023

Wie schnell doch ein Jahr vergeht.
Ich habe das Gefühl je Älter man wird 
um so schneller vergeht die Zeit
Als ich noch ein Kind war verging das Jahr
 nicht schnell genug. Heute mit 70 fliegt die Zeit nur so dahin.
Liegt das daran das man zum Rentier geworden ist. Wie ja wohl bekannt ist 
hat ein Rentner nie Zeit. Aber trotzdem genieße ich

 2023 

 
Sehlde den 21.12.2022
Erhard Henschel


Sehlder Herbst Impressionen 2023

Bilder vom Osterfeuer 2023 sind unter Bilder 2023 zu sehen

Ostereiersuche beim KKS unter Bilder 2023

Grenzbegehungsfahrt Sehlde
11.02.2023
Bilder sind zu sehen in Bilder 2023

Collagen zum 10 jährigen Bestehen
 des Heimatverein Sehlde e.V

Weitere Collagen und Texte sind in der Rubrik Geschichte zu finden

Die nächsten Termine in Sehlde

 Auf "Alt Sehlde" sind neue Bilder zu sehen. 
Unter anderem einige Jahres und Namens Steine
einzelner Bauern und Gutshöfe aus Sehlde


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Heimatverein Sehlde

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Deutschland

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Satzung

 

des

 
Heimatvereins Sehlde/Leine e.V.

 

 

§1

Name, Sitz und Geschäftsjahr

 

1.     Der Name des Vereins lautet: „Heimatverein Sehlde/Leine“ e.V.

Der Verein hat seinen Sitz in 31008 Elze OT Sehlde.

Er ist im Vereinsregister eingetragen.

Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

  1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

 

§2

Zweck und Aufgaben des Vereins

 

1.     Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege und der Heimatkunde. 

Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Durchführung und Förderung folgender Maßnahmen:

·       Verschönerung des ländlichen Orts- und Landschaftsbildes

·       Erhaltung und Wiederbelebung alter Bräuche und Traditionen

·       Förderung des kulturellen Lebens

·       Erforschung und Dokumentation der Heimatgeschichte

·       Anlegen und Führung eines Archivs

·       Das Sammeln und Restaurieren alter und neuer Gebrauchsgegenstände aus Haushalt, Landwirtschaft und Gewerbebetrieben, sowie sie für den Ort von kultureller Bedeutung sind

·       Heimatkundliche Wanderungen und Fahrten

·       Das Fotografieren heimatlicher Motive und deren Ausstellung

·       Die Pflege der Nachbarschaftshilfe

·       Die Verbindung zu Vereinen und Gruppen gleicher Zielsetzung

 

 

 

2.     Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zielen und Aufgaben im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung an Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohen Vergütungen begünstigt werden.

 

3.     Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral.

 

 

 

§3

Gemeinnützigkeit

 

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Höhe des Beitrages legt die Jahreshauptversammlung fest.

 

 

 

§4

Mitgliedschaft

 

  1. Mitglieder des Heimatvereins Sehlde/Leine e.V. können natürliche und juristische Personen sein.
  2. Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch den Vorstand auf schriftlichen Antrag.
  3. Die Mitgliedschaft endet:

a) durch Kündigung zum Jahresende die schriftlich zum 30.09. zu erklären ist.

b) durch Tod (bei natürlichen Personen)

c) durch Auflösung (bei juristischen Personen)

d) durch Ausschluss wegen vereinsschädigen Verhaltens (Verstoß gegen die Satzung oder 

die Interessen des Vereins). Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes nach Anhörung des Mitgliedes und wird schriftlich bestätigt.

  1. Die Mitgliedschaft ruht, wenn trotz Mahnung 3 Jahre kein Beitrag bezahlt wurde.
  2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

 

 

 

§5

Vereinsorgane

 

Vereinsorgane des Heimatvereins Sehlde/Leine e.V. sind:

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand.

 

 

 

§6

Mitgliederversammlung

 

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel im 1. Halbjahr statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf schriftlichen Antrag von mindestens 10% der Mitglieder innerhalb von 2 Monaten nach Eingang einzuberufen.
  2. Der/die Vorsitzende beruft im Benehmen mit dem Vorstand die Mitgliederversammlung schriftlich ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Einladung ergeht mindestens 3 Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Anträge zur Tagesordnung sollen schriftlich 1 Woche vorher eingereicht werden.
  3. Der/die Vorsitzende oder ein/eine Stellvertreterin leitet die Versammlung. Sie ist beschlussfähig, wenn die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist.
  4. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
  5. Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift zu erstellen. Diese ist vom/von der Schriftführer/in und vom /von der Vorsitzenden zu unterzeichnen.
  6. Die Aufgaben der Versammlung sind:

a) Beratung und Beschlussfassung über Grundsatzangelegenheiten des Vereins.

b) Beratung und Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins.

c) Wahl der Vorstandsmitglieder und Kassenprüfer

d) Entgegennahme und Genehmigung des Geschäftsberichts und der Jahresrechnung.

e) Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes.

f) Beschlussfassung über die Höhe des Mitgliedsbeitrages.

g) Beschlussfassung über den Haushaltsplan.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§7

Vorstand

 

  1. Der Vorstand setzt sich aus natürlichen Mitgliedern des Heimatvereins Sehlde/Leine e.V. zusammen:

a) der/dem Vorsitzenden

b) der/dem stellvertretenden Vorsitzenden

c) der/dem Kassenwart/in

d) der/dem Schriftführer/in

e) je einem Beisitzer der einzelnen Sparten

  1. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen vertritt den Verein allein.

 

 

 

§8

Amtszeit und Sitzungen des Vorstandes

 

  1. Der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter werden auf unbestimmte Zeit gewählt, alle anderen Vorstandsmitglieder auf die Dauer von 4 Jahren. Eine Wiederwahl ist zulässig
  2. Scheidet ein Mitglied des Gesamtvorstandes während der Amtsperiode aus, so wird bei der nächsten Jahreshauptversammlung ein neues Vorstandsmitglied gewählt.
  3. Vorstandssitzungen finden nach Bedarf -mindestens jedoch einmal im Jahr- statt. Sie werden von der/dem Vorsitzenden mit einer Frist von einer Woche einberufen. Im Einverständnis aller Vorstandsmitglieder kann die Frist verkürzt werden.
  4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder -darunter der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende- anwesend sind.
  5. Über die Sitzung ist ein Protokoll zu führen, welches vom Sitzungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist.

 

 

 

§9

Kassenprüfer

 

Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von 2 Jahren 1 Kassenprüfer/innen sowie 1 Stellvertreter/innen. Diese dürfen kein Vorstandsamt ausüben. Zusätzlich wird ein Ersatzprüfer gewählt. Nach 2 Jahren wird der Stellvertreter 1. Kassenprüfer und der Ersatzprüfer Stellvertreter. Ein neuer Ersatzprüfer wird gewählt.

 

 

§10

Satzungsänderung und Auflösung

 

  1. Über Satzungsänderungen, deren Text mit der Einladung zuzustellen ist, entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von Dreivierteln der anwesenden Mitglieder.
  2. Für die Entscheidung über die Auflösung des Vereins, ist eine Mehrheit von Dreivierteln der Vereinsmitglieder erforderlich.
  3. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an den Schützenverein e.V. Sehlde, der es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinn von § 52 der Abgabenverordnung verwenden darf.

 

 

 

§11

Inkrafttreten der Satzung

 

Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung vom 19. März 2011 beschlossen und tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

 

Die Unterschriften der Gründungsmitglieder sind in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage

Unterschriftenliste